Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Juni 2026
3ventIT e.K.
Philipp Kurth
Spandauer Str. 137
14612 Falkensee
E-Mail: [email protected]
Web: www.3ventit.de
Hinweis zur Geltung dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus einem Allgemeinen Teil (§§ 1–12), der für alle Geschäftsbereiche gilt, sowie bereichsspezifischen Modulen (§§ 13–17), die jeweils nur für den angegebenen Leistungsbereich Anwendung finden. Im Fall von Widersprüchen zwischen allgemeinem Teil und bereichsspezifischem Modul geht die Regelung des bereichsspezifischen Moduls vor.
ALLGEMEINER TEIL
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der 3ventIT e.K., Philipp Kurth, Spandauer Str. 137, 14612 Falkensee (nachfolgend „3ventIT“ oder „Auftragnehmer“) gelten für alle Verträge über:
- IT-Support- und EDV-Dienstleistungen (Modul A, § 13)
- Webentwicklung und Softwareerstellung (Modul B, § 14)
- Webhosting und laufende Wartung (Modul C, § 15)
- Veranstaltungstechnik (Wet Hire / Full Service) (Modul D, § 16)
- Equipment-Vermietung (Dry Hire) (Modul E, § 17)
- Verkauf von Hard- und Elektronikgeräten (Modul F, § 18)
die zwischen 3ventIT und dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) geschlossen werden.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). „Kaufmann“ im Sinne dieser AGB ist, wer Kaufmann i.S.d. HGB ist.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird von 3ventIT ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Dieses Erfordernis gilt auch dann, wenn 3ventIT in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von 3ventIT sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote gelten, sofern nicht anderweitig angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
(2) Eine verbindliche Bestellung oder Auftragserteilung durch den Auftraggeber stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche Auftragsbestätigung durch 3ventIT, oder
- die Unterschrift beider Parteien auf einem Angebot/Vertragsdokument, oder
- den Beginn der Leistungserbringung durch 3ventIT.
(3) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Abweichendes gilt, sofern beide Parteien eine solche Änderung mündlich vereinbaren und eine Partei dies anschließend in Textform bestätigt und die andere Partei nicht unverzüglich widerspricht.
(4) Bei Bestellungen über das Internet gelten die gesetzlichen Regelungen für Fernabsatzverträge (§§ 312b ff. BGB) gegenüber Verbrauchern.
§ 3 Preise, Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen
(1) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich angegeben, dass es sich um Bruttopreise handelt. Bei Leistungen, für die die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG angewandt wird, wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen (vgl. § 18 Abs. 2 dieser AGB).
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung, sofern im Angebot nicht anders angegeben:
- Vorkasse (Banküberweisung)
- Rechnung (bei bestehender Geschäftsbeziehung und nach Bonitätsprüfung)
- Weitere Zahlungsarten können im Einzelfall vereinbart werden.
(4) Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung nicht zahlt. Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug nur ein, wenn in der Rechnung ausdrücklich auf die Folgen des Zahlungsverzuges hingewiesen wurde.
(5) Bei Zahlungsverzug ist 3ventIT berechtigt, Verzugszinsen in folgender Höhe zu verlangen:
- Gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)
- Gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB)
Gegenüber Unternehmern ist 3ventIT zusätzlich berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Gegenüber Unternehmern ist 3ventIT bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen zurückzuhalten, ohne dass dadurch eigene Leistungspflichten erlöschen.
(7) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht.
(8) Bei größeren Projekten ist 3ventIT berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 50 % nach Fertigstellung / vor Lieferung
§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) 3ventIT erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden anerkannten Regeln der Technik.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, 3ventIT bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere:
- Rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Unterlagen
- Benennung eines kompetenten Ansprechpartners
- Sicherstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen
- Erreichbarkeit für Rückfragen in angemessenem Rahmen
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung. Mehraufwände, die 3ventIT durch die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten entstehen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
(4) 3ventIT ist berechtigt, Subunternehmer und freie Mitarbeiter zur Leistungserbringung einzusetzen. 3ventIT haftet für deren Leistungen wie für eigene. Wesentliche Teilleistungen bleiben unter der Verantwortung von 3ventIT.
§ 5 Liefer- und Leistungsfristen
(1) Angaben zu Liefer- und Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.
(2) Verbindliche Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn:
- der Vertrag wirksam zustande gekommen ist,
- alle vom Auftraggeber zu liefernden Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen, und
- eine etwa vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
(3) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder sonstige von 3ventIT nicht zu vertretende Umstände berechtigen 3ventIT, vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern. 3ventIT informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen solcher Umstände und deren voraussichtliche Dauer. Dauern solche Umstände länger als 8 Wochen, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen; in diesem Fall erstattet 3ventIT bereits erbrachte Vorleistungen abzüglich bereits erbrachter Leistungen.
(4) Gerät 3ventIT in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und – im Rahmen der Haftungsregelung in § 7 – Schadensersatz zu verlangen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren und erstellte Werke (Software, Websites etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. des vereinbarten Vergütungsanspruchs Eigentum von 3ventIT (Vorbehaltsware).
(2) Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Die Vorbehaltsware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von 3ventIT (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern; in diesem Fall tritt er bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen den Abnehmer in Höhe des Rechnungsbetrages an 3ventIT ab. 3ventIT nimmt diese Abtretung an.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist 3ventIT berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Die Rückforderung stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, 3ventIT erklärt dies ausdrücklich.
§ 7 Haftung
(1) 3ventIT haftet unbeschränkt für:
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 3ventIT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
- Schäden aufgrund des Fehlens einer von 3ventIT ausdrücklich übernommenen Garantie,
- Schäden aufgrund arglistigen Verschweigens eines Mangels,
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet 3ventIT der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für Verträge mit einem Gesamtwert bis 5.000 EUR ist diese Haftung auf 5.000 EUR, für Verträge bis 25.000 EUR auf 25.000 EUR, darüber auf 50.000 EUR je Schadensereignis begrenzt, soweit keine ausdrücklich andere Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von 3ventIT für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Haftungsbeschränkungen nach Abs. 2 und 3 gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht gegenüber Verbrauchern bei Ansprüchen, bei denen eine weitergehende Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
(5) Soweit die Haftung von 3ventIT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 3ventIT.
(6) 3ventIT ist nicht verantwortlich für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (§ 4) nicht nachgekommen ist.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) 3ventIT erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der separaten Datenschutzerklärung unter www.3ventit.de zu entnehmen.
(2) Soweit 3ventIT im Rahmen der Leistungserbringung (insbesondere bei IT-Support, Fernwartung, Webhosting oder Webentwicklung) Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erhält und diese im Auftrag verarbeitet, ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. 3ventIT stellt auf Anfrage einen entsprechenden AVV zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass ein AVV abgeschlossen wird, sofern eine Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO vorliegt.
(3) Bei Fernwartungszugriffen durch 3ventIT gilt: Der Zugriff erfolgt ausschließlich nach aktiver Freischaltung durch den Auftraggeber. Alle Fernwartungssitzungen werden protokolliert. 3ventIT verpflichtet sich, das Prinzip der geringsten Rechtevergabe zu beachten und nur auf die für die Leistungserbringung erforderlichen Systeme und Daten zuzugreifen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat,
- der empfangenden Partei bereits vor Beginn der Geschäftsbeziehung bekannt waren,
- von dritter Seite rechtmäßig mitgeteilt wurden, oder
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.
(3) 3ventIT ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers als Referenz zu nennen und das im Rahmen des Auftrags erstellte Werk (z.B. eine Website) in seiner Referenzliste zu zeigen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und 3 Jahre nach dessen Beendigung.
§ 10 Streitbeilegung
(1) 3ventIT ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Im Fall von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind die Parteien gehalten, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Für Auftraggeber, die Kaufleute i.S.d. HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von 3ventIT in Falkensee (Brandenburg). 3ventIT ist ferner berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) 3ventIT ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Frist (mindestens 6 Wochen) durch schriftliche Mitteilung zu ändern. Gegenüber Unternehmern in laufenden Rahmenverträgen gilt die Änderung als genehmigt, wenn der Unternehmer nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht; auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur durch ausdrückliche Zustimmung wirksam.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen von 3ventIT ist der Sitz von 3ventIT in Falkensee, soweit nicht im jeweiligen Vertrag ein anderer Erfüllungsort vereinbart ist.
(4) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter www.3ventit.de abrufbar und kann dort dauerhaft gespeichert und ausgedruckt werden.
BEREICHSSPEZIFISCHE MODULE
Modul A – IT-Support und EDV-Dienstleistungen (§ 13)
Gilt für: Remote-Support, Vor-Ort-Einsätze, laufende IT-Betreuung, EDV-Beratung
§ 13 Besondere Bedingungen für IT-Support und EDV-Dienstleistungen
13.1 Vertragsgegenstand und Vertragstyp
(1) IT-Support- und EDV-Dienstleistungen werden als Dienstvertrag (§ 611 BGB) oder – bei klar definiertem Leistungsergebnis – als Werkvertrag (§ 631 BGB) erbracht. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet 3ventIT die fachgerechte Durchführung der Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg (Dienstvertragsrecht).
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Supportvertrag. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert berechnet.
13.2 Leistungserbringung und Reaktionszeiten
(1) Remote-Support wird über gesicherte Fernwartungssoftware erbracht. Vor-Ort-Einsätze werden nach Verfügbarkeit und Terminabsprache durchgeführt.
(2) Sofern im Rahmen eines Servicevertrages oder SLA konkrete Reaktionszeiten vereinbart sind, gelten folgende Prioritätsstufen als Orientierung:
| Priorität | Beschreibung | Reaktionszeit (Richtwert) |
|---|---|---|
| P1 – Kritisch | Totalausfall; Betrieb vollständig beeinträchtigt | bis 4 Stunden (Werktage 9–18 Uhr) |
| P2 – Hoch | Erhebliche Einschränkung; Workaround möglich | bis 8 Stunden (Werktage 9–18 Uhr) |
| P3 – Mittel | Eingeschränkte Funktion; kein Geschäftsstillstand | bis 2 Werktage |
| P4 – Niedrig | Frage, Wunsch, Optimierung | bis 5 Werktage |
Reaktionszeiten bezeichnen die Zeit bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung, nicht die Zeit bis zur Lösung. Reaktionszeiten gelten nur während der vereinbarten Servicezeiten (i.d.R. Mo–Fr 9:00–18:00 Uhr, außer gesetzliche Feiertage in Brandenburg).
(3) 3ventIT kann bei Bedarf und mit Zustimmung des Auftraggebers Subunternehmer einsetzen, insbesondere für spezialisierte Leistungen oder bei Kapazitätsengpässen.
13.3 Datensicherung – Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist vor jedem Eingriff in seine Systeme für die Erstellung einer vollständigen und aktuellen Datensicherung verantwortlich. Diese Pflicht obliegt allein dem Auftraggeber, es sei denn, die Datensicherung ist ausdrücklich Vertragsgegenstand.
(2) Führt 3ventIT Arbeiten durch, ohne dass eine aktuelle Datensicherung vorliegt, und kommt es infolge dieser Arbeiten zu Datenverlust, so haftet 3ventIT für den Datenverlust nur im Rahmen der allgemeinen Haftungsregelung (§ 7) und nur insoweit, als die Daten bei ordnungsgemäßer Sicherung ohne unverhältnismäßigen Aufwand hätten wiederhergestellt werden können.
(3) Ist die Datensicherung ausdrücklicher Vertragsgegenstand, hat 3ventIT die vereinbarten Sicherungsintervalle und -methoden einzuhalten. 3ventIT haftet für schuldhaft verursachten Datenverlust innerhalb des Rahmens des § 7.
13.4 Vergütung
(1) Sofern kein Pauschalpreis vereinbart ist, erfolgt die Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen (Remote-Support, Vor-Ort-Support, Infrastruktur/Server) zzgl. gesetzlicher MwSt.
(2) Begonnene 15-Minuten-Intervalle werden als volle 15 Minuten berechnet, sofern kein Mindest-Abrechnungsintervall vereinbart ist. Das Mindest-Abrechnungsintervall beträgt 30 Minuten pro Einsatz.
(3) Fahrtzeiten für Vor-Ort-Einsätze werden ab Betriebssitz von 3ventIT berechnet. Fahrtkosten werden nach tatsächlichem Aufwand (0,35 EUR/km, Entfernung ab Betriebssitz) in Rechnung gestellt, sofern keine pauschale Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Material- und Fremdleistungskosten (z.B. Lizenzkosten, Ersatzteile) werden zum Selbstkostenpreis zuzüglich einer Handlingspauschale von 10 % berechnet, sofern nicht anderweitig vereinbart.
13.5 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB zu (Widerrufsbelehrung gemäß Anlage 1 dieser AGB).
(2) Beginnt 3ventIT auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist und wird die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 4 BGB). 3ventIT wird den Verbraucher hierüber vorab informieren und dessen ausdrückliche Zustimmung einholen.
Modul B – Webentwicklung und Softwareerstellung (§ 14)
Gilt für: Website-Erstellung, Webanwendungen, individuelle Softwareentwicklung, App-Entwicklung
§ 14 Besondere Bedingungen für Webentwicklung und Softwareerstellung
14.1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Verträge über Webentwicklung und Softwareerstellung sind Werkverträge gem. §§ 631 ff. BGB. 3ventIT schuldet ein funktionsfähiges, vertragsgemäßes Werk.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft). Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich; Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
(3) 3ventIT ist berechtigt, für die Umsetzung geeignete Technologien, Frameworks und Bibliotheken zu wählen, sofern keine abweichenden Vorgaben im Vertrag gemacht wurden.
14.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten etc.) vollständig und in geeignetem Format rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson, die für Rückfragen und Freigaben zuständig ist.
(3) Feedback und Freigaben hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage zu erteilen. Bleibt eine Rückmeldung aus, gilt die vorgelegte Version als freigegeben, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe konkreter Änderungswünsche widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird 3ventIT bei jeder Vorlage ausdrücklich hinweisen.
14.3 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung des Werks oder einer vereinbarten Teilleistung zeigt 3ventIT dem Auftraggeber die Fertigstellung in Textform an und fordert zur Abnahme auf.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber das Werk in Betrieb nimmt oder die Fertigstellungsanzeige erhält und nicht innerhalb der genannten Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels die Abnahme schriftlich verweigert.
(3) Gegenüber Verbrauchern tritt die fiktive Abnahme nur ein, wenn 3ventIT den Verbraucher in der Fertigstellungsanzeige ausdrücklich in Textform auf die Rechtsfolge (Abnahmefiktion) hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 S. 2 BGB).
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.
(5) Die Abnahme löst den Beginn der Gewährleistungsfrist aus und hat die Fälligkeit des Restvergütungsanspruchs zur Folge.
14.4 Change Requests
(1) Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen eines schriftlichen Change Requests. 3ventIT erstellt eine Aufwandsschätzung; die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber.
(2) Geringfügige Anpassungen, die den Aufwand nicht wesentlich erhöhen (≤ 2 Stunden), können nach billigem Ermessen von 3ventIT ohne formellen Change Request umgesetzt und nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
14.5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Die von 3ventIT im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Quellcode, Grafiken, Konzepte, Texte) sind – soweit sie die Anforderungen an die Schöpfungshöhe erfüllen – urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei 3ventIT bzw. den jeweiligen Urhebern.
(2) Mit vollständiger Zahlung des Vergütungsanspruchs räumt 3ventIT dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck ein. Ausschließliche Nutzungsrechte oder die Übertragbarkeit auf Dritte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Vor vollständiger Zahlung besteht kein Nutzungsrecht; die vorzeitige Nutzung durch den Auftraggeber stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
(4) 3ventIT behält sich das Recht vor, das erstellte Werk als Referenz zu nennen und öffentlich darzustellen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Werden im Rahmen des Auftrags Open-Source-Komponenten verwendet, informiert 3ventIT den Auftraggeber über die jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese einzuhalten.
(6) Inhalte, die der Auftraggeber 3ventIT für die Erstellung des Werks zur Verfügung stellt, werden ausschließlich für die Auftragserfüllung verwendet. Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Inhalten verfügt und stellt 3ventIT von allen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen frei.
14.6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).
(2) Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Abnahme verkürzt.
(3) 3ventIT ist bei Mängeln zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder, bei wesentlichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, technische Änderungen der verwendeten Plattformen oder Browser-/Betriebssystemupdates entstanden sind.
Modul C – Webhosting und laufende Wartung (§ 15)
Gilt für: Webhosting, Servermanagement, laufende Website-Wartung, Pflegeverträge
§ 15 Besondere Bedingungen für Webhosting und Wartung
15.1 Vertragsgegenstand
(1) Hosting- und Wartungsverträge sind auf Dauerschuldverhältnisse ausgerichtete gemischte Verträge. 3ventIT schuldet die Bereitstellung von Serverkapazitäten und/oder die Pflege und Wartung digitaler Systeme nach Maßgabe des jeweiligen Angebots.
15.2 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Hosting- und Wartungsverträge werden auf die im Angebot genannte Erstlaufzeit abgeschlossen. Die Erstlaufzeit beträgt mindestens 1 Monat und maximal 12 Monate, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2) Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für 3ventIT insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit mehr als zwei Monatszahlungen in Verzug ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine Kündigung per E-Mail genügt.
15.3 Verfügbarkeit und Wartungsfenster
(1) 3ventIT bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Hosting-Dienste. Soweit nicht im Vertrag ausdrücklich eine Verfügbarkeitsgarantie vereinbart ist, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeitsquote.
(2) 3ventIT ist berechtigt, für geplante Wartungsarbeiten die Dienste vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Über geplante Wartungsfenster wird der Auftraggeber mit einer Vorlauffrist von mindestens 24 Stunden informiert.
(3) 3ventIT haftet nicht für Ausfälle, die auf Störungen im Bereich des Rechenzentrumsanbieters oder der Internetinfrastruktur beruhen, sofern 3ventIT diese nicht zu vertreten hat.
15.4 Inhaltliche Verantwortung
(1) Der Auftraggeber ist für die von ihm auf den Servern gespeicherten Inhalte allein verantwortlich. Er versichert, keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern, insbesondere keine urheber-, marken- oder datenschutzrechtsverletzenden Inhalte.
(2) Der Auftraggeber stellt 3ventIT von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten beruhen, die der Auftraggeber auf den Servern von 3ventIT gespeichert hat.
15.5 Preisanpassung
(1) 3ventIT ist berechtigt, die Vergütung für laufende Hosting- und Wartungsverträge einmal pro Kalenderjahr anzupassen, wenn sich Kosten, die für die Leistungserbringung maßgeblich sind (insbesondere Serverkosten, Lizenzkosten, Personalkosten), nachweislich verändert haben. Eine Erhöhung ist auf den Anteil der tatsächlich gestiegenen Kostenfaktoren beschränkt.
(2) 3ventIT kündigt Preisanpassungen mit einer Frist von mindestens 6 Wochen schriftlich an. Führt die Preisanpassung zu einer Erhöhung von mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Preis, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses Recht wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
Modul D – Veranstaltungstechnik / Full Service (§ 16)
Gilt für: Planung, Lieferung, Aufbau, Betrieb und Abbau von Veranstaltungstechnik durch Personal von 3ventIT
§ 16 Besondere Bedingungen für Veranstaltungstechnik
16.1 Vertragsgegenstand
(1) Veranstaltungstechnik-Leistungen umfassen Planung, Lieferung, Aufbau, Betrieb und Abbau von Audio-, Video-, Licht-, Bühnen- oder IT-Technik sowie den Einsatz qualifizierten Personals für Veranstaltungen jeder Art.
(2) Leistungsumfang, Termin, Vergütung und technische Spezifikationen ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot. Abweichungen hiervon bedürfen der Textform.
16.2 Angebote, Verbindlichkeit und Auftragsbestätigung
(1) Angebote für Veranstaltungstechnik-Leistungen sind bis zu dem im Angebot angegebenen Gültigkeitsdatum verbindlich. Enthält das Angebot kein Gültigkeitsdatum, beträgt die Bindungsfrist 14 Tage ab Angebotsdatum. Mit Unterzeichnung des Angebots oder schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber kommt der Vertrag verbindlich zustande.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungsplanung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Mehraufwände, die aus unvollständigen oder falschen Angaben resultieren, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
16.3 Stornierung und Absage durch den Auftraggeber
(1) Stornierungen sind ausschließlich in Textform wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Stornierungserklärung bei 3ventIT.
(2) Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
| Stornozeitpunkt vor dem Leistungsbeginn | Stornierungsgebühr |
|---|---|
| mehr als 90 Tage | 0 % des Auftragswertes |
| 89 bis 60 Tage | 20 % des Auftragswertes |
| 59 bis 30 Tage | 40 % des Auftragswertes |
| 29 bis 14 Tage | 75 % des Auftragswertes |
| 13 bis 7 Tage | 85 % des Auftragswertes |
| weniger als 7 Tage / Nichterscheinen | 100 % des Auftragswertes |
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3ventIT behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen.
(3) Für kundenspezifisch gefertigte oder beschaffte Materialien fallen unabhängig vom Stornozeitpunkt die bis dahin angefallenen Herstellungs- und Beschaffungskosten zuzüglich einer Verwaltungspauschale von 15 % an.
(4) Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins gilt als Stornierung des ursprünglichen Termins.
16.4 Abrechnung von Überstunden und Mehraufwand
(1) Im Angebot ist ein Arbeitstag mit bis zu 10 Stunden kalkuliert, sofern nichts anderes angegeben ist. Rüst- und Abbauzeiten sind im Tagessatz enthalten, soweit nicht separat ausgewiesen.
(2) Über 10 Stunden hinausgehende Arbeitszeiten werden wie folgt vergütet (Stundensatz = Tagessatz ÷ 10):
- Stunden 11 bis 13 je Schicht: je angefangene Stunde ein Stundensatz.
- Ab Stunde 13 je Schicht: ein weiterer voller Tagessatz; die Stundenabrechnung nach dem ersten Spiegelstrich entfällt ab diesem Zeitpunkt.
(3) Zusätzlich zur Vergütung nach Absatz 2 werden folgende Zuschläge je geleisteter Stunde berechnet. Sie gelten unabhängig davon, ob die betreffende Stunde nach Stundensatz oder im Rahmen eines weiteren Tagessatzes vergütet wird:
- Nachtarbeit (22:00–06:00 Uhr): Zuschlag in Höhe von 50 % des Stundensatzes.
- Sonn- und Feiertagsarbeit: Zuschlag in Höhe von 50 % des Stundensatzes.
- Treffen Nacht- und Sonn-/Feiertagsarbeit zusammen, werden die Zuschläge addiert.
(4) Das Personal von 3ventIT hat zwischen Arbeitseinsätzen gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten (mindestens 11 Stunden; ArbZG) einzuhalten. Mehrkosten durch gesetzlich erforderliche Ruhezeiten trägt der Auftraggeber, sofern die Überschreitung der Tagesarbeitszeit in seinem Verantwortungsbereich liegt.
(5) Nicht im Angebot enthaltene Kosten (z.B. Parkgebühren, Maut, Unterkunft, Verpflegungspauschalen) werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
16.5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Veranstaltungen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig für Folgendes zu sorgen:
- Freien Zugang zum Veranstaltungsort für Personal und Fahrzeuge von 3ventIT
- Ausreichende und geeignete Stromanschlüsse (Spannung, Absicherung, Lage gemäß Angebot)
- Genehmigungen, die für die geplante Veranstaltung erforderlich sind (Behörden, Vermieter, GEMA etc.)
- Ein vorhandenes und behördlich genehmigtes Sicherheitskonzept, sofern erforderlich
- Einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort
(2) Kann 3ventIT ihre Leistungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nicht vollständig erbringen, hat 3ventIT Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
16.6 Verantwortlichkeit für Equipment, Beschädigung und Verlust
(1) Das Equipment verbleibt im Eigentum von 3ventIT. Der Auftraggeber übernimmt ab Übergabe des Equipments am Veranstaltungsort die Verantwortung für dessen Sicherheit und sachgemäße Behandlung durch Dritte, soweit das Equipment nicht unter der unmittelbaren Kontrolle des Personals von 3ventIT steht.
(2) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Equipment von 3ventIT, die während des Einsatzzeitraums durch Einwirkung Dritter entstehen, die nicht zum Personal von 3ventIT gehören, sofern 3ventIT diese Schäden nicht zu vertreten hat.
(3) Im Falle von Beschädigung, Verlust oder Zerstörung von Equipment hat der Auftraggeber den Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung werden die entgangenen Mieteinnahmen als Schadensersatz geltend gemacht.
16.7 Höhere Gewalt
(1) Können Leistungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt (insbesondere behördliche Verbote, Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien mit behördlichen Veranstaltungsverboten, Terrorlagen) nicht erbracht werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Stornierungsgebühren nach § 16.3 fallen in diesen Fällen nicht an.
(2) 3ventIT hat Anspruch auf Ersatz bereits entstandener, nachweisbarer Kosten (z.B. vorab beauftragtes Material, nicht stornierbare Unterkunftsbuchungen).
(3) Beide Parteien sind verpflichtet, im Falle höherer Gewalt unverzüglich eine einvernehmliche Lösung (z.B. Terminverschiebung) anzustreben.
16.8 Urheberrecht bei Musikaufführungen
(1) Die Einholung aller erforderlichen Aufführungs- und Urheberrechtslizenzen (insbesondere GEMA, GVL) für Musikdarbietungen oder sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. 3ventIT ist lediglich für die technische Tonwiedergabe verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber stellt 3ventIT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheberrechten oder Aufführungsrechten resultieren.
Modul E – Equipment-Vermietung / Dry Hire (§ 17)
Gilt für: Vermietung von Audio-, Video-, Licht-, Bühnen- oder IT-Equipment ohne Bedienerpersonal
§ 17 Besondere Bedingungen für Equipment-Vermietung (Dry Hire)
17.1 Vertragsgegenstand und Mietbeginn
(1) 3ventIT vermietet dem Auftraggeber das im Angebot oder Mietvertrag bezeichnete Equipment für den vereinbarten Mietzeitraum. Die Vermietung erfolgt ohne Personal (Dry Hire).
(2) Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe des Equipments an den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Vertreter und endet mit der vollständigen Rückgabe und Überprüfung des Equipments durch 3ventIT.
17.2 Übergabe und Übergabeprotokoll
(1) Equipment wird in funktionsfähigem und sauberem Zustand übergeben. Bei Übergabe erstellen beide Parteien gemeinsam ein Übergabeprotokoll, das den Zustand des Equipments dokumentiert (inkl. Fotos, Seriennummern, Vollständigkeit des Zubehörs). Das Protokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet.
(2) Erkennbare Mängel oder Vorschäden sind im Übergabeprotokoll zu vermerken. Nicht vermerkte Mängel gelten als nach Übergabe entstanden, sofern 3ventIT nichts Gegenteiliges beweist.
(3) Selbstabholendes Equipment wird ab dem Betriebssitz von 3ventIT übergeben. Die Transportgefahr liegt ab diesem Zeitpunkt beim Auftraggeber.
17.3 Pflichten des Auftraggebers während der Mietzeit
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Das Equipment ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu nutzen
- Das Equipment nur durch fachkundige, eingewiesene Personen zu betreiben
- Das Equipment sorgfältig und schonend zu behandeln
- Das Equipment vor Witterungseinflüssen, Beschädigung und Diebstahl zu schützen
- Defekte oder Schäden unverzüglich in Textform an 3ventIT zu melden
- Reparaturversuche ohne ausdrückliche Zustimmung von 3ventIT zu unterlassen
(2) Eine Untervermietung oder anderweitige Überlassung des Equipments an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von 3ventIT untersagt.
(3) Das Equipment darf nicht außerhalb des vereinbarten Verwendungsorts eingesetzt werden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 3ventIT.
17.4 Haftung des Auftraggebers für Schäden und Ausfälle
(1) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Equipment, die während des Mietzeitraums entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Er haftet insbesondere für:
- Beschädigungen durch unsachgemäßen Betrieb oder ungeeignete Stromanschlüsse
- Verlust oder Diebstahl des Equipments
- Beschädigungen durch Witterungseinflüsse, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen ergriffen wurden
- Schäden durch Einwirkung Dritter, sofern der Auftraggeber die Obhutspflicht verletzt hat
(2) Bei Beschädigung, Verlust oder Zerstörung von Equipment hat der Auftraggeber zu leisten:
- Den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses (kein Abzug für Abnutzung)
- Einen Ersatz für entgangene Mieteinnahmen für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung, berechnet nach dem vereinbarten Tagesmietpreis
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schadensereignisse unverzüglich zu melden und im Falle von Diebstahl unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und 3ventIT eine Kopie der Anzeige zu übermitteln.
(4) 3ventIT empfiehlt dem Auftraggeber, das gemietete Equipment für die Dauer der Mietzeit gegen Schäden, Verlust und Diebstahl zu versichern.
17.5 Rückgabe
(1) Das Equipment ist zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, sauber und in funktionsfähigem Zustand am vereinbarten Rückgabeort an 3ventIT zurückzugeben. Kabel sind ordnungsgemäß gewickelt und gesichert zurückzugeben.
(2) Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden begonnenen Tag der Verspätung der vereinbarte Tagesmietpreis als Nutzungsentschädigung in Rechnung gestellt, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Reinigungskosten für schmutziges Equipment werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
17.6 Kaution
(1) 3ventIT ist berechtigt, für die Dauer der Mietzeit eine angemessene Kaution zu verlangen. Höhe und Form der Kaution ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe und Überprüfung des Equipments, spätestens innerhalb von 14 Werktagen, zurückerstattet. 3ventIT ist berechtigt, berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis mit der Kaution zu verrechnen.
17.7 Stornierung
(1) Für Stornierungen von Equipment-Vermietungen gelten die in § 16.3 genannten Stornierungsstaffeln entsprechend, sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
Modul F – Verkauf von Hardware und Elektronikgeräten (§ 18)
Gilt für: Verkauf neuer und gebrauchter Hardware, Elektronik und technischer Geräte
§ 18 Besondere Bedingungen für den Hardware-Verkauf
18.1 Angebot und Vertragsschluss
(1) Produktdarstellungen auf der Website oder in Katalogen sind keine verbindlichen Angebote, sondern Aufforderungen zur Abgabe eines Kaufangebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung von 3ventIT oder durch Auslieferung der Ware.
18.2 Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
(1) Für Verkäufe gebrauchter Waren kann 3ventIT die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG anwenden. In diesem Fall wird auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt: „Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung. Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Die Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.“
(2) Bei differenzbesteuerten Waren ist ein Vorsteuerabzug durch den Käufer ausgeschlossen.
(3) Differenzbesteuerte und regelbesteuerte Waren werden nicht auf einer Rechnung gemeinsam ausgewiesen.
18.3 Lieferung und Versand
(1) Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an das Versandunternehmen auf den Auftraggeber über. Bei Verbrauchern gilt § 474 Abs. 4 BGB.
(3) Versandkosten werden im Angebot oder bei Bestellung gesondert ausgewiesen.
18.4 Gewährleistung
(1) Neue Waren: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre ab Übergabe. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Übergabe verkürzt.
(2) Gebrauchte Waren gegenüber Verbrauchern: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. Diese Verkürzung gilt nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung gesondert und ausdrücklich über die Verkürzung informiert wurde und diese gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB).
(3) Gebrauchte Waren gegenüber Unternehmern: Die Gewährleistung wird auf 1 Jahr verkürzt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt in Textform zu rügen; andernfalls erlöschen Gewährleistungsrechte wegen offensichtlicher Mängel (§ 377 HGB, gilt nur gegenüber Unternehmern/Kaufleuten).
(4) Gewährleistungsausschlüsse gelten nicht für: Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von 3ventIT; arglistig verschwiegene Mängel; Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn Mängel durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Eingriffe oder Nichtbeachtung von Herstellervorgaben durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht wurden.
18.5 Inzahlungnahme / Trade-In
(1) 3ventIT bietet nach Maßgabe des jeweiligen Angebots die Möglichkeit, gebrauchte Geräte in Zahlung zu nehmen.
(2) Der genannte Ankaufspreis steht unter dem Vorbehalt der technischen Prüfung. 3ventIT informiert den Einlieferer unverzüglich über Abweichungen; dieser kann der Anpassung zustimmen oder das Gerät auf eigene Kosten zurückfordern.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass das eingesandte Gerät sein Eigentum ist und frei von Rechten Dritter. Er ist verpflichtet, alle persönlichen Daten vor Einsendung zu löschen. 3ventIT übernimmt keine Haftung für auf dem Gerät verbliebene Daten.
18.6 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Es gelten die nachfolgende Widerrufsbelehrung (Anlage 1) und das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2).
ANLAGEN
Anlage 1 – Widerrufsbelehrung
(für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- bei Kaufverträgen: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (bei mehreren Teillieferungen: der letzten Teillieferung);
- bei Dienstleistungsverträgen: des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
3ventIT e.K.
Philipp Kurth
Spandauer Str. 137
14612 Falkensee
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Warenlieferungen: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Bei Dienstleistungsverträgen: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:
- Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden, wenn mit der Ausführung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen wurde und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht ist;
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden;
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
3ventIT e.K.
Spandauer Str. 137
14612 Falkensee
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*) ___________________________
Name des/der Verbraucher(s) ___________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s) ___________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ___________________________
Datum ___________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: Juni 2026 | 3ventIT e.K. | Philipp Kurth | Spandauer Str. 137, 14612 Falkensee